LandesrechtKärntenLandesesetzeKärntner Gemeindebedienstetengesetz - K-GBGII. Abschnitt Bestimmungen über öffentlich-rechtliche Bedienstete1. Unterabschnitt Dienstverhältnis § 4 Allgemeine Ernennungserfordernisse§ 11

§ 11§ 11 Ernennung auf eine andere Planstelle, Überstellung in eine andere Verwendungsgruppe

In Kraft seit 01. September 1992
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