K-GBG
Gliederung
VIII. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen § 83 Übergangsbestimmungen
Anl. 3
Anl. 3 K-GBG · K-GBG · Kärntner Gemeindebedienstetengesetz - K-GBG
…Anlage 3 (zu § 28c ) Die Höhe der Verwaltungsdienstzulage beträgt jeweils einen Prozentsatz des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 Dienstklasse V der Gemeindebeamten der Allgemeinen Verwaltung: Dienstklassen Prozentsatz…
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