§ 67
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:
a) das Fischereigesetz 1951, LGBl Nr 43, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 18/1954, 7/1960;
b) das Gesetz vom 16. Juni 1872 betreffend die amtliche Stellung des zum Schutze einzelner Zweige der Landescultur aufgestellten Wachpersonales, RGBl Nr 84.
Rückverweise
K-FG · Kärntner Fischereigesetz-K-FG
§ 67
…§ 67 Inkrafttreten und Außerkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft: a) das Fischereigesetz…
§ 65
…Wochen der zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Revierbeitrag erforderlichen Angaben aufzufordern. (14) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist der derzeit bestellte Landesfischereiinspektor nach § 67 des Fischereigesetzes 1951 zum Landesfischereiinspektor nach § 58 dieses Gesetzes bestellt. Das Erfordernis der Anhörung des Landesfischereibeirates (§ 58 Abs 1) entfällt. (15) Die Landesregierung…