K-DRG 1994
Gliederung
Die erfolgreiche Absolvierung der Grundausbildung ist durch die erfolgreiche Ablegung der Dienstprüfung nachzuweisen. Diese ist Bestandteil der Grundausbildung.
§ 7 K-LVBG 1994 · K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 7 § 7 Dienstvertrag
…nicht verlängert wird, ist auf Ansuchen des Vertragsbediensteten ein unbefristetes Dienstverhältnis zu begründen, wenn 1. er die Dienstprüfung ( § 3 K-LVBG 1994 iVm § 27 K-DRG 1994 ), die krankenhausspezifische Basisausbildung ( § 5 K-LVBG 1994 ) oder eine gleichwertige Prüfung ( § 35 K-DRG 1994 ) erfolgreich absolviert hat, und 2. eine siebenjährige erfolgreiche…
§ 42 § 42 Vorrückung in höhere Entlohnungsstufen
…ks1, ks2, ks3 und ks4 . (2a) Der Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas I, der die Dienstprüfung oder die krankenhausspezifische Basisausbildung ( §§ 3 und 4 iVm § 27 K-DRG 1994 ) erfolgreich absolviert hat, ist an dem der erfolgreichen Absolvierung der Ausbildung folgenden Monatsersten, oder wenn die Ausbildung an einem Monatsersten abgeschlossen wird, mit diesem, in…
§ 50e § 50e Monatsentgelt, Vorrückung
…nächstfolgenden Monatsersten eine Aufzahlung auf die ziffernmäßig entsprechende Entlohnungsstufe der ziffernmäßig folgenden Entlohnungsklasse zu gewähren, wenn 1. der Vertragsbedienstete die Dienstprüfung ( § 3 iVm § 27 K-DRG 1994 ), die krankenhausspezifische Basisausbildung ( § 5 ) oder eine gleichwertige Prüfung ( § 35 K-DRG 1994 ) erfolgreich absolviert hat und 2. seine dienstlichen Leistungen und sein Verwendungserfolg…
§ 42d K-DRG 1994 · K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 42d § 42d Weisungsrecht
(1) Das nach den für den jeweiligen Rechtsträger iSd § 42a Abs. 2 gültigen Vorschriften für Personalangelegenheiten zuständige Organ ist mit Bescheid der Landesregierung mit der Wahrnehmung sämtlicher Angelegenheiten des Dienst- und Besoldungsrechtes zu betrauen. Davon ausgenommen sind a) Maßnahm…
Rückverweise