§ 276 § 276 Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date
K-DRG 1994
Gliederung
V. Teil Pensionsrecht
6. Abschnitt Versorgung bei Abgängigkeit § 274 Versorgungsgeld für die Angehörigen eines Beamten des Dienststandes
§ 276 § 276 Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.
§ 276 K-DRG 1994 · K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 276 § 276Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
…§ 276 Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie…
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