§ 276 § 276Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date
§ 276 § 276Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten — K-DRG 1994
Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.
§ 276 K-DRG 1994 · K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 276 § 276Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
…§ 276 Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie…
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