§ 266a § 266aAnrechnung von Pensionsleistungen auf Aktivbezüge
In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date
§ 266a § 266aAnrechnung von Pensionsleistungen auf Aktivbezüge — K-DRG 1994
Wird eine Entscheidung über eine Ruhestandsversetzung nach Eintritt der Wirksamkeit der Ruhestandsversetzung aufgehoben, sind die während des Ruhestandes empfangenen Geldleistungen auf die rückwirkend gebührenden Aktivbezüge anzurechnen
§ 266a K-DRG 1994 · K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 266a § 266aAnrechnung von Pensionsleistungen auf Aktivbezüge
…§ 266a Anrechnung von Pensionsleistungen auf Aktivbezüge Wird eine Entscheidung über eine Ruhestandsversetzung nach Eintritt der Wirksamkeit der Ruhestandsversetzung aufgehoben, sind die während des Ruhestandes empfangenen Geldleistungen…
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