§ 255 § 255 entfällt
In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date
§ 277 K-DRG 1994 · K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 277
…Erlöschen des Anspruches auf Versorgungsgenuß bewirken würde, vermindert sich der Höchstbetrag des Unterhaltsbeitrages bis zum Ablauf des Monats, in dem die Verurteilung getilgt wird, um 25 v.H. (3) Auf den Hinterbliebenen eines aus dem Dienststand entlassenen Beamten sind die Bestimmungen des Abs. 1 und 2 sinngemäß anzuwenden. (4) Auf Empfänger…
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