LandesrechtKärntenLandesesetzeKärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994V. Teil Pensionsrecht3. Abschnitt Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen Unterabschnitt A Versorgungsbezug des überlebenden Ehegatten§ 250

§ 250§ 250 Verlust des Anspruches auf Versorgungsgenuß, Abfindung des überlebenden Ehegatten bei Wiederverehelichung, Wiederaufleben des Versorgungsanspruches der überlebenden Ehegatten

In Kraft seit 01. Januar 1995
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