§ 115 § 115Verbindung des Disziplinarverfahrens gegen mehrere Beschuldigte
In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date
Sind an einer Dienstpflichtverletzung mehrere Beamte beteiligt, so ist das Disziplinarverfahren vor der Kommission für alle Beteiligten gemeinsam durchzuführen.
K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 115 § 115Verbindung des Disziplinarverfahrens gegen mehrere Beschuldigte
…§ 115 Verbindung des Disziplinarverfahrens gegen mehrere Beschuldigte Sind an einer Dienstpflichtverletzung mehrere Beamte beteiligt, so ist das Disziplinarverfahren vor der Kommission für alle Beteiligten gemeinsam durchzuführen.…
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