§ 115 § 115Verbindung des Disziplinarverfahrens gegen mehrere Beschuldigte
In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date
Sind an einer Dienstpflichtverletzung mehrere Beamte beteiligt, so ist das Disziplinarverfahren vor der Kommission für alle Beteiligten gemeinsam durchzuführen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden