§ 115 § 115Verbindung des Disziplinarverfahrens gegen mehrere Beschuldigte
In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date
§ 115 § 115Verbindung des Disziplinarverfahrens gegen mehrere Beschuldigte — K-DRG 1994
Rückverweise
Sind an einer Dienstpflichtverletzung mehrere Beamte beteiligt, so ist das Disziplinarverfahren vor der Kommission für alle Beteiligten gemeinsam durchzuführen.
§ 115 K-DRG 1994 · K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 115 § 115Verbindung des Disziplinarverfahrens gegen mehrere Beschuldigte
…§ 115 Verbindung des Disziplinarverfahrens gegen mehrere Beschuldigte Sind an einer Dienstpflichtverletzung mehrere Beamte beteiligt, so ist das Disziplinarverfahren vor der Kommission für alle Beteiligten gemeinsam durchzuführen.…