Siehe Betragsanpassungs-Verordnung, LGBl. Nr. 11/2025.
Rückverweise
K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 183 § 183Gehalt
…Gehaltsstufe bestimmt. (2) Es kommen in Betracht für Beamte der Verwendungsgruppe P 1 bis P 3 – die Dienstklassen III und IV, der Verwendungsgruppen P 4 und P 5 – die Dienstklasse III. § 173 Abs. 2 zweiter und dritter Satz sind sinngemäß anzuwenden. (3) Das Gehalt der Beamten…
§ 173 § 173Gehalt
…Bestimmungen über den Vorrückungsstichtag auf die bisherige Berufslaufbahn und auf die künftige Verwendung des Beamten Bedacht zu nehmen. (3) Das Gehalt ist in der Anlage 4 festgesetzt. (4) Das Gehalt beginnt, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird, mit der Gehaltsstufe 1. In der Dienstklasse IV beginnt das Gehalt in den…