§ 8 § 8
In Kraft seit 01. Januar 1973
Up-to-date
(1) Dem Bezirksleiter obliegt die Koordinierung der Tätigkeit in den Einsatzsprengeln. Er hat für die ordnungsgemäße Erfüllung der den Einsatzleitern obliegenden Aufgaben zu sorgen.
(2) Der Bezirksleiter hat über seine Tätigkeit dem Landesleiter regelmäßig zu berichten.
K-BWG · Kärntner Bergwachtgesetz - K-BWG
§ 18 § 18
…Verhalten zeigt. (3) Im Verfahren nach Abs. 2 lit. b bis d kommt der Kärntner Bergwacht die Stellung einer Partei gemäß § 8 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes zu. (4) Bei Enden der Mitgliedschaft hat die Bezirksverwaltungsbehörde den Dienstausweis und das Dienstabzeichen einzuziehen und die Landesregierung und die Kärntner Bergwacht…
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