§ 8 § 8Bericht über den Schulleiter oder Schulcluster-Leiter
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
Dem jeweils zuständigen Bediensteten des Schulaufsichtsdienstes obliegt die Berichterstattung im Sinne des 6. Abschnittes des LDG 1984 über die dienstlichen Leistungen eines Schulleiters oder eines Schulcluster-Leiters.
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