§ 10 § 10Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
In Kraft seit 15. Mai 2024
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt am 15. Mai 2024 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes dürfen bereits ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (Abs. 1) in Kraft gesetzt werden.
(3) Verordnungen gemäß § 3 sind binnen einem Jahr ab dem Zeitpunkt gemäß Abs. 1 zu erlassen.
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