a) die Grundeigentümer bei Eigenjagdgebieten;
b) sonst die Jagdkommissionen (Gemeinschaftsjagdgebiete).
JG. · Jagdgesetz
§ 6
…Bebauung und den damit verbundenen Störungen während des ganzen Jahres kein Schalenwild aufhält. Sie sind vom Bürgermeister nach Anhörung der betroffenen Jagdgenossenschaft durch Verordnung festzulegen. (6) Gletscher sind nur zu einem Viertel anzurechnen. Das Gleiche gilt für stehende Gewässer außerhalb eines an das Ufer angrenzenden 50 m breiten Wasserstreifens, sofern…
§ 69
…90 Abs. 2 des bisher geltenden Gesetzes ist auf diese Übereinkommen weiterhin anzuwenden. (8) Das Jagdgesetz, LGBl.Nr. 32/1988, in der Fassung LGBl.Nr. 67/1993, Nr. 21/1998, Nr. 58/2001, Nr. 6/2004 und Nr. 35/2004, gilt. (9) Die Abschusskontrolle für das Jagdjahr vom 1. April 2008 bis zum 31. März 2009 ist nach §…
§ 7
…1) Ein Eigenjagdgebiet ist auf Antrag festzulegen, wenn Grundstücke mit gleichen Eigentumsverhältnissen die Voraussetzungen des § 6 erfüllen. (2) Straßen, Eisenbahntrassen, fließende Gewässer u.dgl., die im Eigenjagdgebiet liegen, gehören zu diesem. Liegen sie zwischen zwei Eigenjagdgebieten, fallen sie diesen je zur…
§ 9
…1) Wenn die zur Bildung des Genossenschaftsjagdgebietes bestimmten Grundstücke nicht dem § 6 Abs. 2 entsprechend miteinander verbunden sind, ist eine solche Verbindung herzustellen, indem möglichst im Tauschwege Grundflächen aus angrenzenden Jagdgebieten zugeordnet werden. Diese Flächenverschiebungen müssen in…
JG · Jagdgesetz 1993
§ 6 Verfügung über das Jagdrecht
…Verfügung über das Jagdrecht § 6 Über das Jagdrecht können verfügen: a) die Grundeigentümer bei Eigenjagdgebieten; b) sonst die Jagdkommissionen (Gemeinschaftsjagdgebiete).…
§ 114 Organisationsrechtliche Stellung
…zweiter Satz auch für den Jagdinhaber. 5. Weisungen der Jagdbehörde an das Jagdschutzorgan in Ausübung seines Amtes sind dem Jagdinhaber unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. 6. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nicht gegenüber dem Jagdinhaber. Dieser hat über die gemachten Mitteilungen gleichfalls Stillschweigen zu bewahren, soweit und solange dies aus einem…
§ 58 Wildbehandlungszonen
…mit der Maßgabe, daß auch nur jeweils eine Zonenart ausgewiesen werden kann. (4) Die Landesregierung hat bei der Ausweisung von Sonderschutzgebieten aufgrund des § 6 des Gesetzes über die Errichtung des Nationalparks Hohe Tauern im Land Salzburg auf die festgelegten Wildbehandlungszonen Bedacht zu nehmen.…
§ 91 Haftung für Jagd- und Wildschäden; Ersatz für getöteteHaus- und Hoftiere
…Im Verfahren tritt dabei die Landesregierung an die Stelle des Jagdinhabers. (4) Wildschäden, die in der Umgebung von Sonderschutzgebieten im Nationalpark Hohe Tauern (§ 6 des Gesetzes über die Errichtung des Nationalparks Hohe Tauern im Land Salzburg) entstanden und durch die im Sonderschutzgebiet geltenden besonderen jagdlichen Bestimmungen verursacht worden sind…
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