JG.
Gliederung
10. Abschnitt Behörden, Verfahrens-, Straf- und Schlussbestimmungen § 63*) Behörde
§ 64 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in den §§ 13 Abs. 1 und 3 und 15 Abs. 1 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
§ 64 JG · JG · Jagdgesetz 1993
§ 64 Abschußkontrolle
(1) Der Jagdinhaber ist verpflichtet, jeden der Abschussplanung unterliegenden Abschuss eines Wildes, den Abschuss von Schwarzwild, Muffelwild und Goldschakalen sowie das Auffinden von verendetem Schalenwild dem Hegemeister innerhalb von fünf Tagen schriftlich (bevorzugt elektronisch über das von de…
§ 61 Erfüllung des Mindestabschusses
…erlegen darf, wenn er eine bestimmte Anzahl der anderen Tiere der betreffenden Wildart erlegt hat; in diesem Bescheid ist gleichzeitig eine Vorlagepflicht gemäß § 64 Abs 2 anzuordnen; oder b) nach einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb der Schusszeit nicht mehr erlegen darf. Beschwerden gegen solche Bescheide haben keine aufschiebende Wirkung…
§ 122a Eigener und übertragener Wirkungsbereich
… 4); 4. die Aufgaben im Zusammenhang mit der Einhaltung des Höchstabschusses (§ 62), der Abschussliste (§ 63) und der Abschusskontrolle (§ 64); 5. die Aufgaben gemäß § 104c Abs 5 und 6 (Ausnahmen von den Schonvorschriften im Einzelfall); 6. die Angelegenheiten gemäß § …
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