Die in den §§ 13 Abs. 1 und 3 und 15 Abs. 1 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Rückverweise
JG. · Jagdgesetz
§ 64
Die in den §§ 13 Abs. 1 und 3 und 15 Abs. 1 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.…
JG · Jagdgesetz 1993
§ 64 Abschußkontrolle
(1) Der Jagdinhaber ist verpflichtet, jeden der Abschußplanung unterliegenden Abschuß eines Wildes und das Auffinden von verendetem Schalenwild dem Hegemeister innerhalb von fünf Tagen schriftlich zu melden und Trophäen von Rothirschen der Klasse I und II in unausgekochtem Zustand vorzulegen. Über V…
§ 61 Erfüllung des Mindestabschusses
…erlegen darf, wenn er eine bestimmte Anzahl der anderen Tiere der betreffenden Wildart erlegt hat; in diesem Bescheid ist gleichzeitig eine Vorlagepflicht gemäß § 64 Abs 2 anzuordnen; oder b) nach einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb der Schusszeit nicht mehr erlegen darf. Beschwerden gegen solche Bescheide haben keine aufschiebende Wirkung…
§ 122a Eigener und übertragener Wirkungsbereich
… 4); 4. die Aufgaben im Zusammenhang mit der Einhaltung des Höchstabschusses (§ 62), der Abschussliste (§ 63) und der Abschusskontrolle (§ 64); 5. die Aufgaben gemäß § 104c Abs 5 und 6 (Ausnahmen von den Schonvorschriften im Einzelfall); 6. die Angelegenheiten gemäß § …