Art. 1 § 4 Öffentlichkeitsbeteiligung
In Kraft seit 29. Juni 2019
Up-to-date
Werden Aktionspläne gemäß Art. 13 oder Managementmaßnahmen nach Art. 19 der IAS-VO vorbereitet, abgeändert, überarbeitet oder festgelegt, ist der jeweilige Entwurf auf der Internetseite des Magistrates bekannt zu machen. Jede Person kann zum Entwurf binnen sechs Wochen Stellung nehmen.
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