I-VBG
Gliederung
9. Abschnitt Sonderbestimmungen für Lehrpersonen an der Musikschule
5. Unterabschnitt Entlohnung, sonstige entgeltliche Leistungen
§ 112 § 112
Die §§ 107 (Mehrdienstleistungsvergütung) und 109 (Urlaubsersatzleistung) MDG sind anzuwenden.
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