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Salzburg
Landesesetze
Salzburger Gemeindewahlordnung 1998
§ 13
GWO 1998
§ 13 Berufung der Beisitzer und Ersatzmitglieder,Entsendung von Vertrauenspersonen
In Kraft seit 01. Dezember 2023
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§ 13 Berufung der Beisitzer und Ersatzmitglieder,Entsendung von Vertrauenspersonen — GWO 1998
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(Anm: aufgehoben durch LGBl Nr 78/2023).
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