§ 13 Berufung der Beisitzer und Ersatzmitglieder,Entsendung von Vertrauenspersonen
In Kraft seit 01. Dezember 2023
Up-to-date
(Anm: aufgehoben durch LGBl Nr 78/2023).
GWO 1998 · Salzburger Gemeindewahlordnung 1998
§ 100 Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer,
…Sie nehmen an den Sitzungen ohne Stimmrecht teil. Weiters sind anzuwenden: 1. die Abs 1 und 5 dieser Bestimmung; 2. die §§ 13, 15 Abs 1, 18 Abs 1, 2, 3 erster Satz, 4 und 5 sowie 19 LTWO. Die Vertrauenspersonen geltend dabei als Mitglieder der…
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