+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Landesrecht
Salzburg
Landesesetze
Salzburger Gemeindewahlordnung 1998
§ 12
GWO 1998
§ 12 Einbringung der Anträge auf Berufungder Beisitzer und Ersatzmitglieder
In Kraft seit 01. Dezember 2023
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 12 Einbringung der Anträge auf Berufungder Beisitzer und Ersatzmitglieder — GWO 1998
Im Gesetz anzeigen
Mehr
(Anm: aufgehoben durch LGBl Nr 78/2023).
Rückverweise
Rückverweise
Keine Verweise gefunden