LandesrechtWienLandesesetzeWiener Gemeindewahlordnung 1996§ 94

§ 94Wahl des Bürgermeisters, der Vizebürgermeister und des Stadtsenates, Zusammensetzung der Gemeinderatsausschüsse und der Unterausschüsse, der Kommissionen und des Disziplinarkollegiums, Wahl der Präsidenten des Landtages, der Vorsitzenden des Gemeinderates, der Vorsitzenden der Gemeinderatsausschüsse und der Unterausschüsse sowie deren Stellvertreter, Wahl der Bezirksvorsteher und deren Stellvertreter

In Kraft seit 01. Juli 2010
Up-to-date