Anhänge
Anlage 4PDFRückverweise
GWO 1996 · Wiener Gemeindewahlordnung 1996
§ 101
…nach diesem Gesetz den Sprengelwahlbehörden obliegenden Geschäfte zu besorgen. Die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes über die Bestellung und den örtlichen Wirkungsbereich von Wahlbehörden bleiben unberührt. (4) Die Anlegung besonderer Wählerverzeichnisse für die Gemeinderats- und die Bezirksvertretungswahlen entfällt. Die Wahlen sind vielmehr unter Zugrundelegung der für die Nationalratswahl richtiggestellten und abgeschlossenen Wählerverzeichnisse…
§ 41
…1) Die Wahlkarte ist als verschließbarer Briefumschlag herzustellen und hat die in der Anlage 3, für nicht österreichische Unionsbürger die in der Anlage 4, ersichtlichen Aufdrucke aufzuweisen, darunter einen Barcode oder QR-Code, der einen bei einer Wahl sich nicht wiederholenden und auf der Wahlkarte aufzudruckenden Zahlencode zu enthalten…