Beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ist dem Vertragsbediensteten ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen.
GVBG · NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976
§ 36 § 36
…§ 36 Zeugnis Beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ist dem Vertragsbediensteten ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen.…
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