§ 5 Entschädigung — GSG
(1) Für alle mit der Enteignung verbundenen vermögensrechtlichen Nachteile einschließlich einer allfälligen Wirtschaftserschwernis gebührt dem Enteigneten angemessene Schadloshaltung.
(2) Soweit über die Art und die Höhe der Entschädigung ein Parteienübereinkommen nicht zustande kommt, ist eine Geldentschädigung durch die Agrarbehörde festzusetzen, wobei die §§ 4 Abs 2, (§§) 5 bis 9 und 34 Abs 1 und 2 des Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes sinngemäß anzuwenden sind.
§ 5 GSG · GSG · Gewebesicherheitsgesetz
§ 5 Dokumentation und Verpackung
…lückenlose Rückverfolgbarkeit unerlässlich sind, durch mindestens 30 Jahre – aufzubewahren und zur jederzeitigen Einsichtnahme durch die nach diesem Bundesgesetz zuständigen Kontrollorgane bereitzuhalten. (Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch Art. 45 Z 3, BGBl. I Nr. 37/2018) (6) Gewonnene Zellen oder Gewebe sind dem Stand der Wissenschaften…
§ 37a
…1) § 1 Abs. 3 Z 1, § 2 Z 23 bis 39, die Überschrift vor § 5, § 5 Abs. 2 und 6, die Überschriften vor § 6 und 11, § 11 Abs. 7 und 8, §…
§ 4 Spender
…der Zellen oder Gewebe erteilt hat. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Die Einwilligung muss in schriftlicher Form festgehalten werden und ist gemäß § 5 zu dokumentieren. Die Einwilligung muss datiert sein und vom Spender unterschrieben werden. Sofern der Spender zur Unterschriftsleistung nicht in der Lage ist, muss die Einwilligung…
§ 35 Verwaltungsstrafbestimmungen
…Entnahme von Zellen oder Geweben beim Lebendspender entgegen § 4 Abs. 2 ohne vorangegangene Untersuchungen durchführt, 4. gegen die Dokumentationspflichten nach § 5 Abs. 1 bis 4 oder gegen die Verpackungspflichten des § 5 Abs. 6 verstößt, 5. gegen die Verpflichtungen nach § 6…
§ 8 GEEVO · GEEVO · Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung
§ 8 Kennzeichnung
…Jede Gewebe bzw. Zellen enthaltende Packung ist zum Zeitpunkt der Entnahme zu kennzeichnen. Die Primärverpackung für Gewebe bzw. Zellen muss den Spendercode gemäß § 5 Abs. 6 GSG und Angaben über die Art der Gewebe bzw. Zellen aufweisen. (2) Ist die Packung groß genug, muss sie neben den in Abs. 1 genannten…
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