Wenn die zweckmäßige Bewirtschaftung einer land- oder forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaft dadurch unmöglich gemacht oder erheblich beeinträchtigt wird, dass zur Bringung der im land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe gewonnenen oder gewinnbaren land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnisse oder zur Heranschaffung der zur zweckmäßigen Bewirtschaftung der Liegenschaft erforderlichen Sachen keine oder nur eine unzulängliche oder den Betrieb mit unverhältnismäßigen Kosten belastende Verbindung besteht, kann der Eigentümer, Fruchtnießer oder Pächter (§ 5) begehren, dass ihm die zur Behebung dieser Nachteile notwendigen land- und forstwirtschaftlichen Bringungsrechte - im Folgenden kurz Bringungsrechte genannt - eingeräumt werden.
§ 37a GSG · GSG · Gewebesicherheitsgesetz
§ 37a
…1) § 1 Abs. 3 Z 1, § 2 Z 23 bis 39, die Überschrift vor § 5, § …
§ 35 Verwaltungsstrafbestimmungen
…1) Wer 1. bei der Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung menschlicher Zellen und Gewebe entgegen § 1 Abs. 2 den Stand der Wissenschaften und…
§ 62 AMG · AMG · Arzneimittelgesetz
§ 62 Betriebsordnung
…die Prüfpräparate zur Anwendung in einer Krankenanstalt im Rahmen derselben klinischen Prüfung bestimmt sind, 5. ärztliche Hausapotheken, 6. Gewebebanken, soweit deren Tätigkeit gemäß § 1 des Gewebesicherheitsgesetzes ausschließlich in dessen Anwendungsbereich fällt, 7. Betriebe, die gemäß § 59 Abs. 3, 4 und 7 zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigt sind, 8…
§ 13 GSG. · GSG. · Güter- und Seilwegegesetz
§ 13 § 13*)
…1) Zur Anlage und zum Betrieb von Güter- und Seilwegen können auf Grund freier Übereinkunft oder auf Grund einer Verfügung der Behörde (Abs. 7) Güter…
§ 4 Voraussetzung für die Einräumung § 4*)
…1) Die Einräumung eines Bringungsrechtes ( § 2 ) sowie die Enteignung von Baustoffen ( § 3 ) ist unzulässig, soweit öffentliche Rücksichten entgegenstehen. Wenn hiedurch ein Grundstück in…
§ 10 Abänderung und Aufhebung des Bringungsrechtes § 10*)
…1) Wenn sich die für die Einräumung des Bringungsrechtes maßgebend gewesenen Verhältnisse dauernd geändert haben, kann sowohl der Berechtigte wie auch der Verpflichtete bei der…
§ 2 Inhalt des Bringungsrechtes § 2*)
…1) Das Bringungsrecht besteht entweder in dem Rechte, land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse und andere Sachen der im § 1 bezeichneten Art über fremde Liegenschaften ohne…
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