GSDG
Gliederung
IV. Hauptstück Straf- und Schlussbestimmungen
§ 52 § 52
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1953 in Kraft.
(2) § 5 Abs. 11 tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2023 außer Kraft.
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