GSDG
Gliederung
II. Hauptstück Leichen- und Bestattungswesen
4. Abschnitt Beförderung, Überführung und Ausgrabung von Leichen
§ 44 § 44
Bei Vorliegen sanitätspolizeilicher Bedenken hat die Gemeinde ortsübliche Trauerzüge und Leichenbegängnisse zu untersagen.
§ 49a GSDG · GSDG · Gemeindesanitätsdienstgesetz
§ 49a Gemeindesanitätsdienstgesetz
…§ 33 Abs. 2, 4 und 5, § 35, § 40, § 41, § 41a Abs. 7 und § 44 sowie die Abgabe einer Äußerung nach § 2 Abs. 2, § 3 und § 6 obliegen der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich…
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