Für Leichenüberführungen in das Ausland hat die Bezirksverwaltungsbehörde neben dem Leichenpass eine Bescheinigung auszustellen, wonach der Tod nicht infolge einer ansteckenden anzeigepflichtigen Krankheit eingetreten ist.
Rückverweise
GSDG · Gemeindesanitätsdienstgesetz
§ 50a § 50a
…Beisetzung Verfügungsberechtigten: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, grundstücks- und anlagenbezogene Daten, Daten über Rechtstitel, c) im Überführungsverfahren nach § 42 Abs. 2 und nach § 43 vom Antragssteller und vom Bestattungsunternehmen: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, verfahrensbezogene Daten, d) im Bewilligungsverfahren nach § 46 vom Antragsteller und vom Bestattungsunternehmen: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, verfahrensbezogene Daten…