In jeder Gemeinde, in deren Gebiet sich ein Friedhof befindet, ist zur Aufbahrung von Leichen eine Aufbahrungshalle zu errichten.
Rückverweise
GSDG · Gemeindesanitätsdienstgesetz
§ 49a § 49a
…28 Abs. 1 und 2, §§ 29 bis 32, § 33 Abs. 2, 4 und 5, § 35, § 40, § 41, § 41a Abs. 7 und § 44 sowie die Abgabe einer Äußerung nach § 2 Abs. 2, §…