§ 54 § 54
In Kraft seit 01. Oktober 2026
Up-to-date
Organe des Gemeindeverbandes sind die Verbandsversammlung (§ 55), der Verbandsausschuss (§ 56), der Verbandsobmann (§ 57) und die Verwaltungskommission der Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten (§ 58).
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