LandesrechtBurgenlandLandesesetzeGemeindewahlordnung 1992II. Hauptstück Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters10. Abschnitt Verlautbarung des Wahlergebnisses, Anfechtung der Wahl, Wiederholungswahlen, Vorzeitige Neuwahlen§ 77

§ 77§ 77

In Kraft seit 01. Januar 2017
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