LandesrechtBurgenlandLandesesetzeGemeindewahlordnung 1992§ 109a

§ 109aUmsetzungshinweis

In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date

Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 2013/19/EU zur Anpassung der Richtlinie 94/80/EG über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien, ABl. Nr. L 158 vom 10.06.2013 S. 231, umgesetzt.

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