Anl. 4
In Kraft seit 01. Juli 1992
Up-to-date
Rückverweise
GemWO 1992 · Gemeindewahlordnung 1992
§ 57 Amtlicher Stimmzettel
…die Wahl des Gemeinderates hat die Bezeichnungen der wahlwerbenden Parteien einschließlich allfälliger Kurzbezeichnungen, die Wahlwerber der Parteien, im übrigen aber die aus dem Muster Anlage 4 und 4a ersichtlichen Angaben zu enthalten. Die Reihung der wahlwerbenden Parteien auf dem amtlichen Stimmzettel richtet sich nach der Reihung der wahlwerbenden Parteien in der…