LandesrechtSteiermarkLandesesetzeSteiermärkische Gemeindeordnung 1967Zweites Hauptstück Wirkungsbereich der Gemeinde, Wirkungskreis und Geschäftsführung der GemeindeorganeIII. Abschnitt Geschäftsführung§ 51

§ 51§ 51

In Kraft seit 18. April 2024
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