LandesrechtSteiermarkLandesesetzeSteiermärkische Gemeindeordnung 1967Zweites Hauptstück Wirkungsbereich der Gemeinde, Wirkungskreis und Geschäftsführung der GemeindeorganeIII. Abschnitt Geschäftsführung§ 56

§ 56§ 56

In Kraft seit 01. Juli 2022
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