Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können Vertragsbediensteten entweder im Einzelfall für besondere Leistungen oder allgemein aus Anlass des Jahreswechsels Belohnungen gewährt werden.
§ 98 Gem-VBG · Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 98 Belohnung
…§ 98 Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können Vertragsbediensteten entweder im Einzelfall für besondere Leistungen oder allgemein aus Anlass des Jahreswechsels Belohnungen gewährt werden.…
§ 126 Eigener Wirkungsbereich, aufsichtsbehördliche Genehmigung; Rückwirkung von Verordnungen
…eine höhere Dienstklasse oder Erfahrungsstufe gemäß den §§ 62 Abs 3b oder 77 Abs 6; 2. die Zahlung von Belohnungen ( § 98 ), soweit diese für eine oder einen Vertragsbediensteten im Jahr insgesamt einen Betrag von 75 % des Gehaltes einer Gemeindebeamtin oder eines Gemeindebeamten der Dienstklasse V , Gehaltsstufe…
§ 90
… 94 ), 4. die Journaldienstzulage ( § 95 ), 5. die Bereitschaftsentschädigung ( § 96 ), 6. die Mehrleistungszulage ( § 97 ), 7. die Belohnung ( § 98 ), 8. die Erschwerniszulage ( § 99 ), 9. die Gefahrenzulage ( § 100 ), 10. die Aufwandsentschädigung ( § 101 ), 11. die Fehlgeldentschädigung ( § 102 ), 12…
§ 65a Entlohnung von Ferialkräften
§ 65a (1) Vertragsbediensteten, mit denen für maximal fünf Wochen während einer schul- oder lehrveranstaltungsfreien Zeit ein Dienstverhältnis als Ferialkraft begründet wird und die überwiegend mit untergeordneten (Hilfs)Tätigkeiten betraut sind, gebührt bei Vollzeitbeschäftigung ein von den §§ 63…
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