Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können Vertragsbediensteten entweder im Einzelfall für besondere Leistungen oder allgemein aus Anlass des Jahreswechsels Belohnungen gewährt werden.
Rückverweise
Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 126 Eigener Wirkungsbereich, aufsichtsbehördliche Genehmigung;Rückwirkung von Verordnungen
…eine höhere Dienstklasse oder Erfahrungsstufe gemäß den §§ 62 Abs 3b oder 77 Abs 6; 2. die Zahlung von Belohnungen (§ 98), soweit diese für eine oder einen Vertragsbediensteten im Jahr insgesamt einen Betrag von 75 % des Gehaltes einer Gemeindebeamtin oder eines Gemeindebeamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe…
§ 90 Arten der Nebengebühren, Pauschalierung
… 94), 4. die Journaldienstzulage (§ 95), 5. die Bereitschaftsentschädigung (§ 96), 6. die Mehrleistungszulage (§ 97), 7. die Belohnung (§ 98), 8. die Erschwerniszulage (§ 99), 9. die Gefahrenzulage (§ 100), 10. die Aufwandsentschädigung (§ 101), 11. die Fehlgeldentschädigung (§ 102), 12…