§ 3a § 3a
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf eingetragene Partner von Gemeindebeamten nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG sinngemäß anzuwenden: § 4 Abs. 9, § 8 Abs. 1 letzter Satz.
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