§ 27 § 27
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
§ 8 GBGO · GBGO · NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976
§ 8 § 8
…ist und eine Erwerbsminderung im hohen Grade vorliegt, außerordentliche Ruhe-(Versorgungs-)genüsse gewähren: a) einem ausgeschiedenen ( § 26 der Gemeindebeamtendienstordnung) oder entlassenen ( § 27 der Gemeindebeamtendienstordnung) Gemeindebeamten bis zum Höchstausmaß von 80 v.H. des normalmäßigen Ruhegenusses; b) den schuldlosen Angehörigen eines nach lit.a behandelten Gemeindebeamten bis zum Höchstausmaß des…
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