Einer (Einem) Stationsschwester(-pfleger) gebührt eine monatliche Funktionszulage in der Höhe von 18,7 % des Monatsgehaltes eines Gemeindebeamten der Verwendungsgruppe S1 und Gehaltsstufe14. Der Dienstposten einer Stationsschwester (eines Stationspflegers) ist kein Leiterposten im Sinne des § 2 Abs. 3 GBDO und des § 20 GBGO. Dem (Der) Leiter(in) des Pflegedienstes des Dienstzweiges Nr. 65 gebührt eine monatliche Funktionszulage von € 476,7.
§ 59 GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 59 § 59
…anzuwenden; b) einer zu diesem Zeitpunkt allfällig gebührenden Ausgleichszulage infolge einer Überstellung gemäß § 7 , Dienstalterszulage, Dienstzulage, Personalzulage, Verwendungszulage und Zulagen gemäß § 21 GBGO . Hat der Gemeindebeamte im Zeitpunkt der Versetzung oder des Übertrittes in den Ruhestand in der höchsten Gehaltsstufe die Zeit zurückgelegt, die für das Erreichen der…
§ 48 § 48
…der Höhe von 8 vom Hundert ihres jeweiligen Gehaltes zuzüglich einer allfälligen Dienstalterszulage, Ausgleichszulage infolge einer Überstellung gemäß § 7 , Zulagen gemäß § 21 GBGO , Dienstzulage, Personalzulage, Verwendungszulage und Teuerungszulage. Dies gilt nicht für Gemeindewachebeamte. (2) Gemeindebeamten des Dienstzweiges 65, die nach entsprechender Ausbildung oder einer mindestens zweijährigen entsprechenden Tätigkeit…
§ 46 § 46
…ist durch die Teilung des Gehaltes zuzüglich einer allenfalls gebührenden Ausgleichszulage infolge einer Überstellung gemäß § 7 , Dienstzulage, Dienstalterszulage, Personalzulage, Zulagen gemäß § 21 NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 , Verwendungszulage und Teuerungszulage durch die 4,33fache Anzahl der für den Gemeindebeamten auf Grund der Festsetzung des Gemeinderates (Stadtsenates) nach § …
§ 4 GBGO · GBGO · NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976
§ 4 § 4
…zur Ausgleichszulage infolge einer Überstellung gemäß § 7 GBDO , zum Ruhegenuß, zum Versorgungsgenuß, zum Unterhaltsbeitrag und zur Kinderzulage. (6) Die Zulagen gemäß § 21 dienen zur Abgeltung der qualitativ hochstehenden Tätigkeit und der höheren Verantwortung des Funktionspersonals. (7) Der Dienstbezug ist der Gehalt zuzüglich einer allfälligen Dienst-(Alters-)zulage…
§ 7 GVBG · GVBG · NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976
§ 7 § 7
…1) Dem Vertragsbediensteten gebühren Monatsbezüge. (2) Der Monatsbezug besteht aus dem Monatsentgelt und allfälligen Zulagen (Dienstzulage, Personalzulage, Zulagen der Vertragsbediensteten an Gemeindekrankenanstalten gemäß § 21 der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 , Ausgleichszulage im Falle einer Überstellung in eine andere Entlohnungsgruppe ( § 13 ), Verwendungszulage, Höchststufenzulage, Kinderzulage und Teuerungszulagen). (3) Außer dem…
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