§ 55 § 55
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Für die dienstliche Aus- und Weiterbildung und die berufliche Fortbildung der Beamten gelten die entsprechenden Vorschriften für die Vertragsbediensteten der Gemeinden sinngemäß.
Rückverweise
GBG 2022 · Gemeindebeamtengesetz 2022
§ 155 § 155
…Abs. 6, sofern es sich um die Ausübung einer zulässigen Nebenbeschäftigung in Form eines weiteren Dienst- oder Arbeitsverhältnisses handelt, oder d) des § 55 in Verbindung mit § 35 Abs. 3 des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012, soweit die verpflichtende Teilnahme an Veranstaltungen der dienstlichen Weiterbildung nicht als…