§ 55 Dienstliche Aus- und Weiterbildung, berufliche Fortbildung
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
§ 55 Dienstliche Aus- und Weiterbildung, berufliche Fortbildung — GBG 2022
Für die dienstliche Aus- und Weiterbildung und die berufliche Fortbildung der Beamten gelten die entsprechenden Vorschriften für die Vertragsbediensteten der Gemeinden sinngemäß.
§ 155 GBG 2022 · GBG 2022 · Gemeindebeamtengesetz 2022
§ 155 Schlichtungsverfahren
…Abs. 6, sofern es sich um die Ausübung einer zulässigen Nebenbeschäftigung in Form eines weiteren Dienst- oder Arbeitsverhältnisses handelt, oder d) des § 55 in Verbindung mit § 35 Abs. 3 des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012, soweit die verpflichtende Teilnahme an Veranstaltungen der dienstlichen Weiterbildung nicht als…
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