§ 4 Gleichwertigkeit im Hinblick auf die besonderen Anstellungserfordernisse — GBG 2022
Die besonderen Anstellungserfordernisse (§ 7 Abs. 1) werden auch dann erfüllt, wenn
a) die Ausbildung zu einer Verwendung im öffentlichen Dienst nach den Bestimmungen des Tiroler EU-Berufsangelegenheiten-Gesetzes, LGBl. Nr. 86/2015, oder,
b) soweit das besondere Anstellungserfordernis den Nachweis einer Berufsberechtigung verlangt, die Ausbildung zu einem Beruf nach den Bestimmungen des Tiroler EU-Berufsangelegenheiten-Gesetzes oder nach anderen, die jeweilige Anerkennung einer sonstigen Berufsberechtigung regelnden Vorschriften
als dem jeweiligen Anstellungserfordernis gleichwertig anerkannt wurde.
§ 158 GBG 2022 · GBG 2022 · Gemeindebeamtengesetz 2022
§ 158 Zugang zum elektronischen grenzüberschreitenden Datenaustausch, Verbindungsstelle
…a) Betreiber der Zugangsstelle im Sinn des § 5 des Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetzes hinsichtlich des elektronischen Datenaustausches und b) Verbindungsstelle im Sinn des § 4 des Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetzes. Er besorgt diese Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich und ist dabei an die Weisungen der Landesregierung gebunden.…
§ 74 Berücksichtigung des Karenzurlaubes für zeitabhängige Rechte
…des Beamten für seine dienstliche Verwendung gewährt worden ist: höchstens drei Jahre, 2. zur aa) Begründung eines Dienstverhältnisses nach § 3 oder § 4 des Entwicklungshelfergesetzes oder bb) Teilnahme an Partnerschaftsprojekten im Rahmen von Außenhilfsprogrammen der Europäischen Union (insbesondere so genannten Twinning-Projekten) oder cc) Begründung eines Dienstverhältnisses zu…
§ 51 Schutz vor Benachteiligung
…1) Der Beamte, der nach § 50 Abs. 1 im guten Glauben den begründeten Verdacht einer im § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung genannten strafbaren Handlung meldet, darf durch die Vertreter des…
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