§ 149 § 149
In Kraft seit 01. Dezember 2022
Up-to-date
Beamte des Ruhestandes sind nach den Bestimmungen dieses Gesetzes wegen einer im Dienststand begangenen Dienstpflichtverletzung oder wegen gröblicher Verletzung der ihnen im Ruhestand obliegenden Verpflichtungen zur Verantwortung zu ziehen.
GBG 2022 · Gemeindebeamtengesetz 2022
§ 149 § 149
…5. Unterabschnitt Bestimmungen für Beamte des Ruhestandes § 149 Verantwortlichkeit Beamte des Ruhestandes sind nach den Bestimmungen dieses Gesetzes wegen einer im Dienststand begangenen Dienstpflichtverletzung oder wegen gröblicher Verletzung der ihnen im Ruhestand obliegenden…
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