Nach dem endgültigen Abschluss des Disziplinarverfahrens sind die Akten unter Verschluss aufzubewahren.
GBG 2022 · Gemeindebeamtengesetz 2022
§ 136 § 136
…§ 136 Aufbewahrung der Akten Nach dem endgültigen Abschluss des Disziplinarverfahrens sind die Akten unter Verschluss aufzubewahren.…
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