§ 102 § 102
In Kraft seit 01. Dezember 2022
Up-to-date
Die Organe des Gemeindeverbandes bedienen sich bei der Besorgung ihrer Aufgaben einer Geschäftsstelle mit dem Sitz in Innsbruck.
Rückverweise
GBG 2022 · Gemeindebeamtengesetz 2022
§ 99 § 99
…den Sitzungen sind der Leiter der mit der Besorgung der Gemeindeangelegenheiten betrauten Organisationseinheit des Amtes der Tiroler Landesregierung und der Leiter der Geschäftsstelle (§ 102) mit beratender Stimme beizuziehen. (4) Für den Geschäftsgang des Gemeindeverbandsausschusses gelten die Bestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung 2001 über den Geschäftsgang des Gemeindevorstandes sinngemäß. (5…