§ 117 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Februar 1956
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Februar 1956 in Kraft.
(2) Die Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Juli 1953, LGBl. Nr. 64, in der Fassung des Gesetzes vom 8. Juli 1955, LGBl. Nr. 54, sind auf Bezugsansprüche, die die nach dem 31. Jänner 1956 liegenden Zeiträume betreffen, nicht mehr anzuwenden. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 aus LGBl. Nr. 64/1953, in der Fassung des Gesetzes, LGBl. Nr. 54/1955, tritt bereits mit 31. Dezember 1955 außer Kraft.
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