§ 115a Geschlechtsspezifische Personen- und Funktionsbezeichnungen
In Kraft seit 01. Juli 2007
Up-to-date
Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form abgefasst sind, sind sinngemäß auch in der weiblichen Form zu verstehen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 55/2007
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