§ 97a Anpassung des Versorgungsgenusses
In Kraft seit 15. Dezember 2010
Up-to-date
GbedG 1988
Gliederung
II. HAUPTSTÜCK Gemeindebeamte
7. Abschnitt Bezüge der Hinterbliebenen Witwen- und Witwerversorgungsgenuss
§ 97a Anpassung des Versorgungsgenusses
Der Versorgungsgenuss erhöht sich um die Teuerungszulage nach § 58 Abs. 4.
*) Fassung LGBl.Nr. 66/2010
§ 101 GbedG 1988 · GbedG 1988 · Gemeindebedienstetengesetz 1988
§ 101 Bemessungsgrundlage und Ausmaß der Nebenbezügezulage
…v.H., für jede Halbwaise 12 v.H. und für jede Vollwaise 30 v.H. der Nebenbezügezulage, die dem verstorbenen Gemeindebeamten jeweils gebührt hätte. (5) Der § 97a gilt sinngemäß. *) Fassung LGBl.Nr. 26/1998, 20/2005, 66/2010, 25/2011…
Rückverweise