§ 52 § 52*)
In Kraft seit 18. Februar 1998
Up-to-date
§ 52 § 52*) — GbedG 1988
*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 26/1998
§ 49 GbedG 1988 · GbedG 1988 · Gemeindebedienstetengesetz 1988
§ 49 4. Abschnitt Bezüge, Allgemeine Bestimmungen *) Anwendung von Bestimmungen des Gemeindeangestelltengesetzes 2005
…gilt gleichermaßen für Sonderzahlungen zu Nebenbezügen. Die für das letzte Kalendervierteljahr gebührende Sonderzahlung und die entsprechende Sonderzahlung zum Nebenbezug sind mit den Dezemberbezügen auszuzahlen. § 52 – Übergang von Schadenersatzansprüchen – § 53 – Ersatz von Übergenüssen – mit der Maßgabe, dass der Ersatzpflichtige durch die Dienstbehörde mittels Bescheid zum Ersatz…
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