§ 3 § 3*)Beschäftigungsrahmenplan
In Kraft seit 21. August 2013
Up-to-date
Für die Erstellung des Beschäftigungsrahmenplanes gilt § 3 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 sinngemäß.
*) Fassung LGBl.Nr. 28/1994, 50/1995, 61/1997, 20/2005, 38/2013
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