Dem Vertragsbediensteten, der seinen Dienst unter besonderen körperlichen Anstrengungen oder sonstigen besonders erschwerten Umständen verrichten muss, gebührt eine Erschwerniszulage. Bei der Bemessung der Erschwerniszulage sind die Art und das Ausmaß der Erschwernis angemessen zu berücksichtigen.
Rückverweise
G-VBG 2012 · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012
§ 121 § 121
…Berücksichtigung von Berufserfahrung und Qualifikation), e) § 45 (Überstellung), f) §§ 46 (Verwaltungsdienstzulage, Pflegedienstzulage, Funktions-Ausbildungszulage) und 47 (Besondere Zulage zum Monatsentgelt), g) § 52 Abs. 1 lit. b, h, j, k und m (Nebengebühren), h) § 54 (Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan), i) §…
§ 52 § 52
…die Nachtdienstzulage (§ 55a), e) die Pauschalvergütung für die kurzfristige Anordnung eines Schicht- oder Wechseldienstes (§ 55b), f) die Journaldienstzulage (§ 56), g) die Bereitschaftsentschädigung (§ 57), h) die Zulage für wiederkehrende außerordentliche Leistungen (§ 58), i) die Belohnung (§ 59), j) die Erschwerniszulage (§…