(1) Das Entlohnungsschema II mit dem Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten je Entlohnungsgruppe und Entlohnungsstufe ist in der Anlage 2b dargestellt.
(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.
(3) Wird ein Vertragsbediensteter des Entlohnungsschemas II vorübergehend zu Arbeiten verwendet, die regelmäßig von Vertragsbediensteten einer höheren Entlohnungsgruppe des Entlohnungsschemas II versehen werden, so gebührt ihm für die Dauer dieser Verwendung eine Ergänzungszulage auf das Monatsentgelt, auf das er in der höheren Entlohnungsgruppe Anspruch hätte. Dies gilt nur dann, wenn die vorübergehende Verwendung ununterbrochen länger als einen Monat dauert.
G-VBG 2012 · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012
Anl. 2b
…Anlage 2b (§ 42 Abs. 1) Entlohnungsschema II (2025) Ent- lohnungs- stufe Entlohnungsgruppe p1 p2 p3 p4 p5 Euro 1 2.206,7 2.173,0 2.139,6 2.105,6 2.072,0 2 2.244,8 2.206,1…
§ 42 § 42
…§ 42 Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II (1) Das Entlohnungsschema II mit dem Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten je Entlohnungsgruppe und Entlohnungsstufe ist in der Anlage 2b dargestellt. (2…
§ 142e § 142e
…Unterstützung der Vertragsbediensteten und auf deren Verlangen die Entgegennahme und Weiterleitung von Anfragen, Wünschen, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen an die Gleichbehandlungsbeauftragte. Die §§ 42, 43 und 46 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 gelten sinngemäß.…
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